Allgemeine Geschäftsbedingungen 2026 (AGB)

der Sinnesfreunde GmbH, Stand: 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Sinnesfreunde GmbH im Bereich Catering, Eventbewirtung und Messecatering.

Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie privaten Auftraggebern, soweit keine individuell abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Vertragsschluss

Angebote der Sinnesfreunde GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die Textform (z. B. E-Mail) ist ausreichend.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Liegt zwischen Auftragserteilung und Veranstaltungsbeginn ein Zeitraum von mehr als 90 Tagen, behält sich die Sinnesfreunde GmbH Preisanpassungen vor, sofern sich wesentliche Kostenfaktoren (insbesondere Waren-, Personal-, Energie- oder Logistikkosten) nachweislich verändern.

4. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot sowie der Auftragsbestätigung.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung und werden gesondert berechnet.

Teilleistungen sind zulässig, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

5. Teilnehmerzahlen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die verbindliche Teilnehmerzahl sowie die finale Speisen- und Getränkeauswahl spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

Diese Angaben gelten als verbindliche Grundlage für die Abrechnung.

6. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Die Sinnesfreunde GmbH ist berechtigt, bei größeren Aufträgen Anzahlungen zu verlangen.

Typische Staffelung:

  • ab 10.000 €: 50 % bei Auftragserteilung
  • ab 25.000 €: 40 % bei Auftrag, 40 % eine Woche vor Veranstaltung
  • Messeaufträge: 40 % bei Auftrag, 40 % eine Woche vor Messebeginn

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sinnesfreunde GmbH.

7. Mietgegenstände / Ausstattung

Der Auftraggeber haftet für sämtliche gemieteten oder bereitgestellten Gegenstände von der Übergabe bis zur Rückgabe.

Beschädigungen, Bruch oder Verlust werden zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert in Rechnung gestellt.

Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Mengen erst nach Reinigung festgestellt werden können.

8. Reklamationen

Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung anzuzeigen.

Ein Umtausch von Lebens- und Genussmitteln ist ausgeschlossen.

Für unsachgemäße Lagerung sowie Mitnahme von Speisen durch den Auftraggeber übernimmt die Sinnesfreunde GmbH keine Haftung.

9. Stornierung – Events & Messe

Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Die Sinnesfreunde GmbH ist berechtigt, folgende pauschale Entschädigung der zuletzt gültigen Angebotssumme zu verlangen:

  • bis 10 Tage vor Veranstaltung: 20 %
  • 10 bis 3 Tage vor Veranstaltung: 90 %
  • unter 3 Tage vor Veranstaltung: 100 %

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10. Stornobedingungen Highline Location

Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Sinnesfreunde GmbH berechtigt, folgende pauschale Entschädigungen zu verlangen:

  • mehr als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises
  • 30 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Mietpreises

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11. Besonderheiten bei Events

Der Auftraggeber stellt sicher:

  • Zugang zur Veranstaltungsstätte
  • erforderliche Infrastruktur (Strom, Wasser)
  • ggf. behördliche Genehmigungen

Verzögerungen, die nicht von der Sinnesfreunde GmbH zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

12. Besonderheiten bei Messeaufträgen

Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

  • Standgenehmigungen
  • Einhaltung der Messevorschriften
  • Zugang zum Messestand

Die gemeldeten Mengen gelten als verbindliche Mindestabnahme.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch, mindestens jedoch auf Basis der gemeldeten Mengen.

Verzögerungen durch Messeorganisation, Sicherheitskontrollen oder Standbau gehen nicht zu Lasten der Sinnesfreunde GmbH.

13. Haftung

Die Sinnesfreunde GmbH haftet unbeschränkt bei:

  • Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Sinnesfreunde GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

14. Höhere Gewalt 

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder Ausfall von Versorgungsleistungen) nicht durchgeführt werden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.

Bereits entstandene Aufwendungen (z. B. Warenbeschaffung, Personalplanung, Logistik) sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).